Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

BMWSB: Die degressive AfA kommt

22.03.2024 - Berlin

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Die mit dem Gesetz beschlossene Einführung einer befristeten degressiven AfA („Abschreibung für Abnutzung“) für neu errichtete Wohngebäude ist ein wichtiger Hebel für den Wohnungsbau.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Nun ist es endlich beschlossene Sache: Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt. Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Damit bringen wir den Wohnungsbau weiter in Schwung. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche Investitionen schneller abzuschreiben. Wir schaffen damit Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren. Unsere Regelung sieht dabei keine Baukostenobergrenzen vor. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“

Überblick

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.

  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt keine Baukostenobergrenze.

  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.

  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.

  • Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So wollen wir auch die Umsetzung von Projekten anreizen, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen – z. B. Probleme bei der Finanzierung – noch nicht begonnen wurden. Damit soll auch der Bauüberhang von gut 900.000 genehmigten Wohnungen abgebaut werden.

  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

  • Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² einhalten.

  • Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz nochmal verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neufälle wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro m² auf 5.200 Euro pro m² und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro m² auf 4.000 Euro pro m² erhöht.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Foto: Werner Schuering / SPD


Kommentare

Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB)

Der BDB begrüßt die Einführung der degressiven AfA für Wohngebäude ausdrücklich, schafft sie doch steuerliche Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau. Um dauerhaft die Wohnungsbauziele erreichen zu können, reicht die ausgeweitete Abschreibung jedoch nicht aus. Es braucht noch eine Reihe weiterer Veränderungen: Die Beschaffung von Baustoffen ist nach wie vor schwierig und teuer, der Fachkräftemangel ist gerade in der Baubranche eklatant und die Genehmigungsbehörden leiden gleichzeitig unter fehlendem Personal und mangelhafter digitaler Ausstattung. Steuerliche Anreize allein werden also nicht dafür sorgen, dass schneller Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Aber sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung, die nun endlich geschaffen wurde.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie: „Das Wachstumschancengesetz kommt und mit ihr die degressive AfA, die der gebeutelten Wohnungsbaubranche vor einem dreiviertel Jahr versprochen wurde – als Signal der Politik, den Markt anzukurbeln und als Signal für zigtausende Mieterinnen und Mieter, die auf bezahlbaren Wohnraum hoffen. Die Politik hat heute Vernunft bewiesen und die politischen Ränkespiele beendet, das ist gut. Ein Grund zum Jubeln ist dieser Tag jedoch nicht. Das lange Hin und Her wirft kein gutes Licht auf Bund und Länder, die es bisher versäumt haben, in der Wohnungsbaupolitik das Ruder herumzureißen. Parallel hierzu kommen die nächsten schlechten Nachrichten: Der Topf des Neubauförderprogramms KFN ist schon jetzt nach wenigen Wochen so gut wie leer. Das hat die Bundesbauministerin kürzlich eingestanden. Die stetig nach unten zeigenden Genehmigungen sprechen hierbei eine deutliche Sprache. Mit dieser Salami- und Hinhaltetaktik lässt sich kein Wohnraum schaffen. Wohnungsbaupolitik ist Sozialpolitik – die Regierung sollte endlich danach handeln: Eine verlässliche Anschlussfinanzierung des Förderprogramms, eine zügige Realisierung des versprochenen Zinsverbilligungsprogramms sowie die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sollten die nächsten Schritte sein.“

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Endlich! Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz samt der degressiven AfA verabschiedet. Dies wird dem Wohnungsbau einen dringend benötigten Wachstumsimpuls geben. Investoren und Bauherren haben wieder etwas mehr Sicherheit und werden mehr Projekte anschieben. Damit allein ist die deutsche Wohnungsbaukrise aber noch lange nicht gelöst. Die Entlastungen müssen Hand in Hand gehen mit weiteren Maßnahmen. Die Bundesregierung muss sich entscheiden: entweder die Anforderungen senken oder die Neubau-Förderungen erhöhen. Bei den jetzigen Bauzinsen, den Materialpreisen und den energetischen Anforderungen der Bundesregierung können die meisten Bauwilligen nur noch mit einer Zinsstütze bauen. Dazu gehört, die Förderprogramme auf den EH 55-Standard auszurichten und sie so auszustatten, dass sie auch ein Jahr lang verfügbar sind. Zusätzlich muss die große Novelle des Baugesetzbuches endlich umgesetzt werden. All dies kann einen echten Unterschied machen, dass Deutschland wieder mehr Wohnungen baut.“

Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

Die Immobilienwirtschaft reagiert erfreut auf die heutige Entscheidung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz. „Die steuerlichen Anreize für mehr Wohnungsbau sind ein wichtiges Signal an die Immobilienwirtschaft, wieder mehr Investitionen anzugehen“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Dass die Länder sich endlich einen Ruck gegeben und zugestimmt haben, ist ein Sieg der Vernunft und kann nun auch beim Wohnungsbau den Schub auslösen, den Mieterinnen und Mieter dringend brauchen.“ Mit dem Gesetz wird unter anderem die degressive Gebäudeabschreibung wieder eingeführt und den Unternehmen so mehr Liquidität zur Verfügung gestellt. „Unsere Warnung und die der gesamten Wirtschaft, die Interessen von Bauern nicht gegen Wohnungen auszuspielen, hat offenbar gefruchtet“, so Mattner. Mit dem Wachstumschancengesetz kommen zudem steuerliche Anpassungen für die Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie bei Gebäuden. „Das schafft Raum für mehr Investitionen in nachhaltige Gebäudenutzung“, erklärt Mattner. Weitere gesetzliche Maßnahmen, insbesondere für Fonds, müssten folgen, da „bei Investitionen in Photovoltaikanlagen immer noch immense steuerliche Risiken bestehen“. Hier solle der Gesetzgeber „zeitnah weitere Anpassungen vornehmen“ und „das Aufsichts- und Steuerrecht zeitgemäß ausgestalten“. Vor allem der weiterhin drohende Statusverlust für Spezial-Investmentfonds verhindert die gewollte Klimaneutralität im Gebäudesektor, mahnt der ZIA.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat. „Das ist ein erster, überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Die steuerlichen Entlastungen helfen den Unternehmen konkret. Klar ist aber eins: In diesem Tempo und auf diese Art wird die Krise nicht überwunden. Weitere Taktiererei und kontinuierliches Zuwarten können sich die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bauindustrie und die Wohnungssuchenden nicht leisten“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin. „Es wird zukünftig nur mit Vereinfachungen beim Bauen gehen. Und es wird nur mit realistischen Vorgaben funktionieren. Kein Erkenntnis-, nur ein Umsetzungsproblem hindert uns weiter daran voranzukommen. Auch der Kanzler könnte nach dem Baugipfel seiner Rhetorik Taten folgen lassen. Der Wohnungsbau muss Priorität Nummer eins werden. Mit dem Pakt für Planungsbeschleunigung liegen bereits jetzt schon gute Maßnahmen vor, die von Bund und Ländern beschlossen wurden. Vereinfachung, Vereinheitlichung und die Abschaffung von Vorschriften werden zu günstigerem Bauen führen. Alles, was das Bauen in Deutschland günstiger macht, ist richtig und wird dringend benötigt. Mit Vernunft und Augenmaß meistern wir die zwei größten Herausforderungen: ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und unsere Verantwortung beim Klimaschutz zu erfüllen“, so der BFW-Präsident.

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München